
Sachverständiger für Immobilienbewertung
Ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB
für Immobilien ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn Sie ein Wertgutachten zur Vorlage
bei einer Behörde benötigen, oder wenn es eine gerichtliche oder außergerichtliche
Auseinandersetzung über den Immobilienwert gibt.
Verkehrswertgutachten
Ein Verkehrswertgutachten ist eine detaillierte Analyse des Marktwerts einer Immobilie. Es bietet eine umfassende Beschreibung und fundierte Erläuterungen
zur Bestimmung des Marktwerts und findet vor allem Anwendung in rechtlichen Auseinandersetzungen oder komplexen Immobiliengeschäften,
bei denen die Anforderungen des Bausgestzbuches (BauGB) gemäß §194 erfüllt sein müssen.


Kurzgutachten
Das Kurzgutachten konzentriert sich hauptsächlich auf den Wert der Immobilie
und enthält keine umfassende Objektbeschreibung oder detaillierte Dokumentation,
einschließlich Anhänge. Falls Sie ein Wertgutachten für private Zwecke benötigen,
wie etwa beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder um bei Erb- oder
Scheidungsangelegenheiten eine außergerichtliche Einigung zu erreichen,
ist ein Kurzgutachten geeignet.

Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren ist ein Bewertungsverfahren für Immobilien, das zur Bestimmung desWertes von Grundstücken und Gebäuden eingesetzt wird.

Ertragsverfahren
Das Ertragswertverfahren ist eine
Bewertungsmethode für Immobilien, die besonders bei vermieteten Objekten Anwendung findet.

Erforderliche Unterlagen
für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens. Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind verschiedene
Dokumente erforderlich, wie Grundbuchauszüge, Katasterauszüge, Baupläne, Grundrisse und Baubeschreibungen, ggf. auch Mietverträge
Gerne informieren wir Sie darüber, welche Unterlagen für Ihre Immobilie benötigt werden.


